Corona-Informationen
Update November 2021

Veraltete Regelungen
Hygienekonzept als Voraussetzung für die Durchführung von Fußballspielen für Fußballsenioren und – junioren auf dem SuS-Gelände
Grundlage für den Wiedereinstieg in den Spielbetrieb mit Freundschafts- bzw. Testspielen sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung (z.Zt. gültig bis 31.08.2020).
Zusätzlich sind die Vorgaben durch den FLVW zwingend anzuwenden:
- Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu)
- Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW
- Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen
- Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit
- Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 300 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.
Hygienemaßnahmen Spieler/Trainer/Betreuer
- Zugang der Sportler / Trainer / Betreuer durch Eingang Platz 1
- Warteschlangen sind zu vermeiden, Abstandsregel ist einzuhalten
- ein persönlicher Mund-Nasenschutz ist mitzuführen
- Handdesinfektion beim Betreten und beim Verlassen des Sportgeländes an den eingerichteten Desinfektionspunkten
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m während Pausen, Toilettengang, Umziehphase, Gang zum und vom Spielort
- Erfassung aller Spieler / Trainer / Betreuer gem. Anl. 1
- unnötiger Körperkontakt ist zu vermeiden (Begrüßung, Verabschiedung, Handschlag, Umarmung usw.)
- nach Trainings- bzw. Spielende ist das Sportgelände unter Einhaltung der Abstandsregel und nach Durchführung der Handdesinfektion zu verlassen
- kein Kontakt der am Spiel Beteiligten mit Zuschauern (Abstandsregel)
- bei Nutzung der Kabinen / Duschen siehe Anl. 3
Hygienemaßnahmen Zuschauer
- max. 300 Zuschauer zugelassen
- Abstand beim Betreten und Verlassen
- Erfassung der pers. Daten der Zuschauer unmittelbar an Eingang 1 gem. Anl. 2,
- Einhaltung der Hygieneregeln während des gesamten Aufenthaltes auf dem Sportgelände (persönlicher Mund-Nasenschutz ist mitzuführen)
- kein Kontakt zu den Spielern / Betreuern / Trainern (Abstandregel)
- bei Nutzung des Vereinsheimes gelten ab Betreten die Hygieneschutzmaßnahmen für Gaststätten
Allgemeine Hinweise
- Erfassungslisten Spieler, Zuschauer und Kabinennutzung sind an den Coronabeauftragten des Vereins zu übergeben.
- Aushang allg. Hygienehinweise sind in ausreichender Anzahl angebracht
Je Spiel sind seitens der Abteilung zwei „Koordinatoren Zuschauer“, sowie ein „Kabinenbeauftragter“ namentlich zu benennen mit folgenden Aufgaben: Zuschauererfassung und Ordneraufgaben bezüglich Hygienemaßnahmen, Einweisung in Kabinen-, Dusch- u. Wachraumnutzung
Dokumente als PDF
- Liste Spieler & Trainer Heim (Anlage 1a)
- Trainingsliste (Anlage 1c)
- Liste Zuschauer (Anlage 2)
- Nutzungskonzept Kabine & Duschen (Anlage 3)
Bitte haltet die Regeln ein, nur dann können wir den Spiel.- und Trainingsbetrieb aufrecht halten.
Bleibt gesund
Eure Jugendabteilung