Corona-Informationen


Update November 2021

Das aktuelle Anschreiben des FLVW an die Vereine können sie sich über den „PDF“-Button oben anzeigen lassen bzw. herunterladen.


Veraltete Regelungen

Hygienekonzept als Voraussetzung für die Durchführung von Fußballspielen für Fußballsenioren und – junioren auf dem SuS-Gelände

Grundlage für den Wiedereinstieg in den Spielbetrieb mit Freundschafts- bzw. Testspielen sind die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung (z.Zt. gültig bis 31.08.2020).

Zusätzlich sind die Vorgaben durch den FLVW zwingend anzuwenden:

  • Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu)
  • Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ des Landes NRW
  • Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen
  • Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit
  • Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 300 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.

Hygienemaßnahmen Spieler/Trainer/Betreuer

  • Zugang der Sportler / Trainer / Betreuer durch Eingang Platz 1
  • Warteschlangen sind zu vermeiden, Abstandsregel ist einzuhalten
  • ein persönlicher Mund-Nasenschutz ist mitzuführen
  • Handdesinfektion beim Betreten und beim Verlassen des Sportgeländes an den eingerichteten Desinfektionspunkten
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m während Pausen, Toilettengang, Umziehphase, Gang zum und vom Spielort
  • Erfassung aller Spieler / Trainer / Betreuer gem. Anl. 1
  • unnötiger Körperkontakt ist zu vermeiden (Begrüßung, Verabschiedung, Handschlag, Umarmung usw.)
  • nach Trainings- bzw. Spielende ist das Sportgelände unter Einhaltung der Abstandsregel und nach Durchführung der Handdesinfektion zu verlassen
  • kein Kontakt der am Spiel Beteiligten mit Zuschauern (Abstandsregel)
  • bei Nutzung der Kabinen / Duschen siehe Anl. 3

Hygienemaßnahmen Zuschauer

  • max. 300 Zuschauer zugelassen
  • Abstand beim Betreten und Verlassen
  • Erfassung der pers. Daten der Zuschauer unmittelbar an Eingang 1 gem. Anl. 2,
  • Einhaltung der Hygieneregeln während des gesamten Aufenthaltes auf dem Sportgelände (persönlicher Mund-Nasenschutz ist mitzuführen)
  • kein Kontakt zu den Spielern / Betreuern / Trainern (Abstandregel)
  • bei Nutzung des Vereinsheimes gelten ab Betreten die Hygieneschutzmaßnahmen für Gaststätten

Allgemeine Hinweise

  • Erfassungslisten Spieler, Zuschauer und Kabinennutzung sind an den Coronabeauftragten des Vereins zu übergeben.
  • Aushang allg. Hygienehinweise sind in ausreichender Anzahl angebracht


Je Spiel sind seitens der Abteilung zwei „Koordinatoren Zuschauer“, sowie ein „Kabinenbeauftragter“ namentlich zu benennen mit folgenden Aufgaben: Zuschauererfassung und Ordneraufgaben bezüglich Hygienemaßnahmen, Einweisung in Kabinen-, Dusch- u. Wachraumnutzung

Dokumente als PDF

Bitte haltet die Regeln ein, nur dann können wir den Spiel.- und Trainingsbetrieb aufrecht halten.

Bleibt gesund
Eure Jugendabteilung